Bürger gegen Fluglärm
(Allgäu Airport)

 

 

 

 

 

Das Luftverkehrsgesetz besagt:

§ 29b
(1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sind verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Luftfahrtbehörden und die für die Flugsicherung zuständige Stelle haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.

Flüge in geringer Höhe über dicht bewohnte Gebiete durch Sportflieger, Jets oder sogar Turbopropmaschinen bei Trainingsflügen sind hier recht oft zu erleben, weil es bisher (Stand Dezember 08) kein vorgeschriebenes An- und Abflugverfahren gibt. Die Piloten der genannten Maschinen können also fliegen wie sie wollen, zumal der Flughafen lt. Aussage seines "Lärmschutzbeauftragten" keine Weisungsberechtigung hat. Eigentlich unglaublich, aber wahr. Wie auch immer: Zeigen Sie Präsenz und beschweren Sie sich bei den untenstehenden Adressen!
Besonders wichtig sind auch Reaktionen auf Flugbetrieb außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens. Der Airport ist von 6-22 Uhr geöffnet. Bis 23 Uhr sind verspätete Landungen, "die planmäßig vor 22.00 Uhr Ortszeit hätten stattfinden sollen, zulässig, sofern unerwartete Umstände mit verzögernder Wirkung eingetreten sind, die zum Zeitpunkt des Abflugs nicht vorhersehbar waren." Ansonsten "sind zwischen 22.00 Uhr Ortszeit und 06.00 Uhr Ortszeit Flugbewegungen nur aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen sowie aus Gründen des Katastrophen- oder medizinischen Hilfeleistungseinsatzes zulässig." (aus der Änderungsgenehmigung des Luftamtes).

Richten Sie Ihre Beschwerden bitte an folgende Adressen:

Luftamt Süd
Maximilianstraße 39
80538 München
Tel. 089/2176-2272; Fax: 089/2176-2979
E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de
Fluglärmkommission
z.Hd. des Vorsitzenden, Bgm. Bernhard
Hauptstr.18
87734 Benningen
Tel. 08331/2538
E-Mail: rathaus@benningen-allgaeu.de

Informieren Sie bitte auch den Aktionskreis unter beschwerde@bgfl.de

Nach unserer mehrfachen Erfahrung hat eine Beschwerde direkt beim sog. "Lärmschutzbeauftragten" des Flughafens wenig Sinn, eine Antwort erhält man nur übers Luftamt. Der Vollständigkeit halber sei die Adresse hier trotzdem genannt:

airport allgäu
Schleifweg 4
87766 Memmingerberg
Tel. 08331/984200-0
Fax: 08331/984200-19
E-Mail: laermschutzbeauftragter@allgaeu-airport.de

 

 

 



Zur Fluglärm-Messung
"Eines Tages wird der Mensch den Lärm
ebenso unerbittlich bekämpfen müssen,
wie die Cholera und die Pest"

Robert Koch (1910)