Das
Luftverkehrsgesetz besagt:
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§
29b
(1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer
sind verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in
der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu
verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche
auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies
erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren,
erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen
durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe
der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht
zu nehmen.
(2) Die Luftfahrtbehörden und die für die
Flugsicherung zuständige Stelle haben auf den Schutz
der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm
hinzuwirken.
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Flüge
in geringer Höhe über dicht bewohnte Gebiete durch
Sportflieger, Jets oder sogar Turbopropmaschinen bei Trainingsflügen
sind hier recht oft zu erleben, weil es bisher (Stand Dezember
08) kein vorgeschriebenes An- und Abflugverfahren gibt. Die
Piloten der genannten Maschinen können also fliegen wie
sie wollen, zumal der Flughafen lt. Aussage seines "Lärmschutzbeauftragten"
keine Weisungsberechtigung hat. Eigentlich unglaublich, aber
wahr. Wie auch immer: Zeigen Sie Präsenz und beschweren
Sie sich bei den untenstehenden Adressen!
Besonders wichtig sind auch Reaktionen auf Flugbetrieb außerhalb
der Betriebszeiten des Flughafens. Der Airport ist von 6-22
Uhr geöffnet. Bis 23 Uhr sind verspätete Landungen,
"die planmäßig vor 22.00 Uhr Ortszeit hätten
stattfinden sollen, zulässig, sofern unerwartete Umstände
mit verzögernder Wirkung eingetreten sind, die zum Zeitpunkt
des Abflugs nicht vorhersehbar waren." Ansonsten "sind
zwischen 22.00 Uhr Ortszeit und 06.00 Uhr Ortszeit Flugbewegungen
nur aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen
sowie aus Gründen des Katastrophen- oder medizinischen
Hilfeleistungseinsatzes zulässig." (aus der Änderungsgenehmigung
des Luftamtes).
Richten
Sie Ihre Beschwerden bitte an folgende Adressen:
Luftamt
Süd
Maximilianstraße 39
80538 München
Tel. 089/2176-2272; Fax: 089/2176-2979
E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de |
Fluglärmkommission
z.Hd. des Vorsitzenden, Bgm. Bernhard
Hauptstr.18
87734 Benningen
Tel. 08331/2538
E-Mail: rathaus@benningen-allgaeu.de |
Informieren
Sie bitte auch den Aktionskreis unter beschwerde@bgfl.de
Nach unserer
mehrfachen Erfahrung hat eine Beschwerde direkt beim sog.
"Lärmschutzbeauftragten" des Flughafens wenig
Sinn, eine Antwort erhält man nur übers Luftamt.
Der Vollständigkeit halber sei die Adresse hier trotzdem
genannt:
airport
allgäu
Schleifweg 4
87766 Memmingerberg
Tel. 08331/984200-0
Fax: 08331/984200-19
E-Mail: laermschutzbeauftragter@allgaeu-airport.de
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